Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
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Private Krankenversicherung
Folgende Personen sind reingrundsätzlich in der privaten Krankenversicherung versicherbar: Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte*. In der Regel bietet die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, einen umfassenderen Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag. Unser innovatives, steuerlich begünstigtes Beitragssicherungsprogramm sorgt dafür, dass Ihre Beiträge im Alter bezahlbar bleiben. Unser Angebot umfasst weiterhin günstige Familientarife, in denen z.B. Kinder oder Lebenspartner mitversichert werden können. (* Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze)
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Private Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine der ersten Versicherungen, die man in seinem Leben abschließt. Sie schützt vor Schäden, die man anderen unabsichtlich zufügt.
Privathaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und – soweit nichts anderes vereinbart – rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit. Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Rechtsverfahren schützt. Hierbei werden sowohl die Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten sowie eventuelle Zeugenkosten übernommen. Sofern der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners tragen muss, werden auch diese von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind heute nicht mehr als Paket, sondern kombinierbar zu haben. Es stehen folgende Bereiche zur Auswahl: Privat-RS, Arbeits-RS, Wohnungs-RS und Verkehrs-RS.
Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Hausratversicherung
Basisrente
Die Basisrente, wird umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Es handelt sich um einen Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Rürup-Rente
Riester-Rente
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.
Riester-Rente
Risikolebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert.
Risikolebensversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
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Gewerbeversicherung
Die Betriebshaftpflicht- sowie Geschäftsinhaltsversicherung gehören zu den wichtigsten Verträgen für den Inhaber eines Gewerbebetriebes. Hohe Beiträge und unzumutbare Auflagen des Versicherers führen oft zu einem Verzicht oder einer Reduzierung des existenziell notwendigen Versicherungsschutzes durch den Geschäftsinhaber. Nutzen Sie eine kostenlose Beratung durch Ihren Versicherungsfachwirt (IHK) und erfahren Sie mehr über die optimale und kostengünstige Absicherung Ihres Gewerbebetriebes! So leistet z. B. eine Inhaltsversicherung nicht nur für Schäden durch Einbrüche, Brände, Leitungswasser und bei Glasbruch (auch Schaufenster), sondern erstattet auch die fortlaufenden geschäftlichen Kosten und den entgangenen Unternehmensgewinn bei einer notwendigen Unterbrechung des Geschäftsbetriebes nach einem versicherten Schadenfall i. n. R. bis zu 12 Monaten. Die Betriebshaftpflichtversicherung entschädigt versicherte Schadensersatzansprüche gegen Ihr Unternehmen oder wehrt diese ab, falls sie unberechtigt sind! Jetzt wechseln und langfristig bis zu 30 % Rabatt sichern!